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Übernahme- und Vergabeprozess

Kriterien für die Objektübernahme
Die Nutzung eines Objekts muss grundsätzlich zonenkonform sein und baurechtlichen Vorgaben entsprechen. Die Nutzungsdauer sollte in der Regel mindestens ein halbes Jahr betragen und muss die Refinanzierung allfälliger Kosten zur Nutzbarmachung der Räume zulassen. Der Eigentümerschaft werden lediglich die Nebenkosten erstattet – für die Miete der Räume sollten keine Kosten anfallen.

Zwischennutzungen der Raumbörse werden den Endnutzer*innen zum Selbstkostenpreis aufgrund der liegenschaftsspezifischen Kosten zur Verfügung gestellt. Dieser Selbstkostenpreis setzt sich aus Herrichtungskosten, Kosten für Reparatur- und Unterhaltsarbeiten sowie Betriebskosten zusammen. Weitere Aufwände, die der Stadtverwaltung im Zusammenhang mit Zwischennutzungen entstehen, werden den Endnutzer*innen nicht weiterverrechnet.

Kriterien für die Objektvergabe
Alle Raumangebote werden auf dieser Website und über den Raumbörse-Newsletter öffentlich ausgeschrieben. Geeignete Nutzer*innen werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien ausgewählt.

Einerseits kommen beim Auswahl- und Vergabeprozess Kriterien zum Tragen, die aufgrund der Gegebenheiten des jeweiligen Objekts vorgegeben sind:

  • Nutzungsart (Bauzone) und Passung der Nutzungsart zum Objekt
  • Baurechtliche Einschränkungen der Nutzung (inkl. feuerpolizeilicher, denkmalpflegerischer Vorgaben usw.)
  • Passung der Nutzung mit anderen Nutzungen im selben Objekt
  • Mögliche notwendige Um- oder Ausbauten

Andererseits sind beim Auswahl- und Vergabeprozess auch Kriterien ausschlaggebend, welche die Nutzer*innen erfüllen müssen:

  • Einzelpersonen: Wohnsitz in Zürich oder einen starken Bezug zur Stadt Zürich
  • Gruppierungen: Mitglieder müssen zum grössten Teil aus der Stadt Zürich sein oder das Ziel muss der Stadt bzw. der Bevölkerung zugutekommen.
  • Nutzung/Tätigkeit: nicht kommerziell (subökonomischer Bereich) 
  • Nutzungshäufigkeit: Die Räume müssen stark ausgelastet sein.
  • Kooperation: Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen Nutzer*innen 
  • Impact Zivilgesellschaft: Die Nutzung soll im öffentlichen Interesse der Stadt Zürich sein.
  • Jugendliche und junge Erwachsene bis 28-jährig werden bei gleichwertigen Bewerbungen bevorzugt.

Interessierte können sich direkt über ein Online-Bewerbungsformular auf der Website oder auch per E-Mail oder Post bewerben.